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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Cecas Finanz- und Versicherungsmakler e.K. (im Folgenden CECAS genannt) online oder offline erbrachten Leistungen, die über die reine Nutzung von Inhalten der Internet-Seite der CECAS („www.cecas.de“) hinausgehen. Mit der CECAS oder einem angebundenen Vertriebspartner kommt ein Beratungs- und Vermittlungsvertrag über Finanzdienstleistungen formlos und stillschweigend durch Kontaktaufnahme zustande und ist für den Kunden nicht verpflichtend.

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der CECAS als einbezogen, sobald ein konkreter Vermittlungsauftrag an die CECAS erteilt oder der Kunde seine persönlichen Daten über die Eingabeseite der Internet-Seiten der CECAS übermittelt.

Diese AGB gelten ausschließlich für nicht-gewerbliche Vermittlungsleistungen an End-verbraucher im Sinne des § 13 BGB und darüber hinaus nur für solche Personen, die auch im weitesten Sinne nicht als Vermittler für Versicherungs- oder Finanzdienstleistungspro-dukte oder im weitesten Sinne nicht als Anbieter solcher Produkte tätig sind.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nicht. Von den AGB abweichende Individualvereinbarungen zwischen der CECAS und dem Kunden gelten nur, wen sie schriftlich abgeschlossen wurden.

Soweit in bestimmten Hoheitsgebieten das Angebot und der Vertrieb von Finanzprodukten gesetzlich eingeschränkt ist, ist die Vermittlungsleistung der CECAS ausgeschlossen.

2. Leistungen

Die CECAS bietet kostenfreie Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Finanzdienstlistungen. Das Leistungsangebot der CECAS richtet sich ausschließlich an den aufgeklärten Endverbraucher. Die CECAS erbringt die Vermittlungsleistung durch Weiterleitung der Kundenanfragen an angebundene Vertriebspartner (Vermittlung eines Vermittlers). Daneben kann der Kunde bei der CECAS direkt die Vermittlung konkreter Finanzdienstlistungen anfragen (Direktanfragen).

Zu den von der CECAS angebotenen Leistungen gehören unentgeltliche und unverbindliche Angebote von Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, insbesondere für den Erwerb von Ansprüchen aus bereits bestehenden Versicherungsverträgen auf dem Zweit-markt und von Anteilen an Investmentfonds sowie für den Abschluss von Versicherungsver-trägen.

Der Kunde gibt seine Kontaktdaten an die CECAS weiter. Danach setzen sich die Vertriebspartner oder Mitarbeiter der CECAS mit dem Kunden in Verbindung und führen eine telefonische, schriftliche oder persönliche Vorort-Beratung zu den angefragten Produkten durch.

2.1 Leistungsbeziehung

Die CECAS vermittelt nur Kontakte zu Vertriebspartnern oder Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und den Produktanbietern. Ein möglicher Versicherungs- bzw. Finanzdienstleis-tungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fi-nanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen zustande.

Für die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Vertrages mit einem Finanz-dienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen kann die CECAS nicht garantieren. Die Entscheidung dieses Unternehmens über Annahme oder Ablehnung sowie der Auftragsannahme zu möglicherweise geänderten Bedingungen kann die CECAS nicht beeinflussen.

Die CECAS nimmt keine Zahlungen des Kunden an. Alle Zahlungen betreffend die vermittelten Finanzdienstleistungen werden direkt zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter abgewickelt.

Für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, insbesondere beim Abschluss von Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz, sind die einzelnen Produktanbieter selbständig verantwortlich. Dem Kunden werden bei Abschluss der entsprechenden Verträge die erforderlichen Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt. Insbesondere wird er dabei über sein Widerrufsrecht unterrichtet. Eine Pflicht zur Erfüllung dieser Pflichten trifft die CECAS selbst nicht.

2.2 Leistungsausschlüsse

Die Beratung beschränkt sich auf die einzelnen von der CECAS angebotenen Versicherungs- und Finanzprodukte. Bei Anfragen erhält der Kunde von der CECAS keine Bedarfsberatung, also keine Beratung bezüglich des persönlichen Bedarf an Versicherungsschutz. Eine an den per-sönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspe-zifischer Grundlagen, Chancen und Risiken erfolgt ausdrücklich nicht.

Soweit die Leistung CECAS in der Vermittlung eines Vermittlers besteht, kommt ein Aus-kunftsvertrag mit Haftungsfolgen im rechtlichen Sinne, wonach der Kunde, bezogen auf seine konkrete Anlageentscheidung, besondere Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, nicht zustande.
Bei Kunden, die 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, hat CECAS das Recht, wenn falsche oder unzureichende Angaben gemacht werden, die Anfrage unbearbeitet zu lassen.

3. Gewährleistung:

3. 1 Angebote

Die Auswahl der über das Angebot der CECAS erreichbaren Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsprodukte obliegt allein der CECAS. In den Angeboten der CECAS ist nur eine begrenzte Anzahl von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen enthalten. Die CECAS ist nicht verpflichtet sämtliche am Markt befindlichen Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen in ihre Angebotsauswahl einzubeziehen. Es kann weitere Angebote mit günstigeren oder höheren Beiträgen geben.

Die Daten, Informationen und Dokumente stammen ausschließlich von den Produktanbie-tern selbst. Für Inhalt und Korrektheit der Angebote sind allein die Anbieter verantwort-lich. Die CECAS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit des Datenmaterials und den darauf resultierenden Auskünften. Die CECAS ist nicht zur ständigen Aktualisierung des zugrunde liegenden Datenmaterials verpflichtet.

Dargestellte Angebote der Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen sind frei-bleibend und unverbindlich, bis von den jeweiligen Anbietern eine verbindliche Antragsan-nahme erfolgt. Die konkreten Angebote der Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsun-ternehmen können im Einzelfall auf Grund bestimmter individueller Konstellationen von den einzelnen Tarifen oder Bedingungen, von den genannten Angeboten abweichen und/oder ihre Gültigkeit verlieren. Des Weiteren sind Abweichungen durch so genannte Rundungsdifferenzen möglich.

3.2 Prospekt- oder Vertragsunterlagen

Die Vermittlungstätigkeit der CECAS erfolgt ausschließlich auf Grundlage der von den jeweili-gen Produktanbietern zur Verfügung gestellten und an den Kunden übermittelten Informa-tionsunterlagen, insbesondere Prospekten, Vertragsbedingungen, Rechenschaftsberichten und sonstigen Unterlagen. Soweit von den jeweiligen Produktanbietern nicht alle für eine sinnvolle Anlageentscheidung erforderlichen Informationen bereitgestellt werden, ist die CECAS nicht verpflichtet diese dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der CECAS zur Verfügung gestell-ten Informationsunterlagen sowie die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Finanzdienstleistungen gegebenen Informationen wird von der CECAS soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Insbesondere wurde die Plausibilität der Unterlagen nicht geprüft. Die CECAS gibt lediglich wahrheitsgemäß und vollständig die ihr zur Verfügung gestellten Informationen an den Kunden weiter. Die CECAS hat zur Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Prospektaussagen keine Untersuchung zum Zwecke der Aufklärung des tatsächlichen Sachverhalts vorgenommen bzw. vornehmen lassen und diesbezüglich kein In-formation bei Dritten eingeholt. Die CECAS prüft nicht die Leistungsfähigkeit der Produktan-bieter bzw. Initiatoren oder die Plausibilität bzw. die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Angeboten.

3.3 Risikohinweis

Eine Kapitalanlage in die von der CECAS angebotenen Produkte setzt die Bereitschaft des Kunden voraus, sich vor Vertragsschluss durch die gewissenhafte Lektüre der Unterlagen des Anbieters mit den Chancen und Risiken der beabsichtigten Kapitalanlage auseinander zu setzen. Den hier angebotenen Investments ist in unterschiedlichem Ausmaß das Risiko des wirtschaftlichen Untergangs des investierten Kapitals eigen.

Durch die Kapitalanlage oder Versicherung erwirtschaftete Renditen oder Aussagen zur Kapitaldeckung sind immer Vergangenheitsbetrachtungen und können nicht auf die zukünf-tige Wertentwicklung übertragen werden. Prognosen können aus diesen Daten nur unter Vorbehalten hergeleitet werden.

4. Vergütung

Die CECAS erbringt die Dienstleistungen für den Kunden kostenlos. Die Vergütung für die Vertragsvermittlung trägt gewohnheitsrechtlich der Versicherer bzw. das Finanzdienstleistungsunternehmen. Die CECAS bezieht von den jeweiligen Produktpartnern Provisionen auf der Grundlage der mit diesen geschlossenen Verträgen. Die Provision ist Bestandteil der Prämien und Entgelte. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen der CECAS und dem Kunden vereinbart werden.

5. Haftung

Eine Haftung für Pflichtverletzungen durch die CECAS oder ihre Erfüllungsgehilfen besteht nur Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung CECAS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. CECAS haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden. Die Haftung für die Verlet-zung beruflicher Sorgfaltspflichten ist auf eine Million Euro beschränkt. Bei unerheblichen Pflichtverletzungen ist jegliche Haftung der CECAS ausgeschlossen.

Ebenso ist ausdrücklich eine Haftung für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Daten des Kunden an die jeweiligen Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaften ausgeschlossen.

Die CECAS ist berechtigt, dem Kunden den durch vorsätzlich gemachte falsche Angaben enstandenen Schaden, insbesondere durch Ausfall von Provisionsansprüchen, in Rechnung zu stellen.

6. Daten

Hinsichtlich der Behandlung von Daten des Kunden geltend neben den Datenschutzhinweisen für die Benutzung der Internet-Seite der CECAS folgende Regelungen:

Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Kunden erfolgt online ü-ber das jeweilige Eingabe-Formular auf der Internet-Seite der CECAS oder über andere ausdrücklich der CECAS im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Die Einwilligung des Kunden wird von der CECAS protokolliert.

#Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist die CECAS berechtigt, die Anfrage unbearbeitet zu lassen.

Vor der Übermittlung seiner Daten hat der Kunde durch entsprechendes aktives „Häkchensetzen“ seine Einwilligung in die Erhebung und Speicherung seiner Daten durch die CECAS und die Übermittlung an angebundene Vertriebspartner bzw. die entsprechenden Finanz-dienstleistungs- und Versicherungsunternehmen zu erklären.

Der Kunde erklärt außerdem seine Einwilligung in eine persönliche, telefonische oder schriftliche Beratung und Übermittlung weiterer Informationen durch die die Vertriebspartner oder Mitarbeiter der CECAS über das angefragte Produkt.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Änderung der AGB

Die jeweils gültigen AGB sind über die Internet-Seite der CECAS abrufbar oder werden per E-mail dem Kunden zur Verfügung gestellt. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vermittlung auf der Internet-Seite von der CECAS abrufbare Fassung. Die CECAS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden den Kunden per Email mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ände-rungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Kunden angenommen.

7.2 Bestandsklausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un-wirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Geschäfts-bedingung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kom-mende Geschäftsbedingung zu ersetzen.

7.3 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz von der CECAS Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der CECAS vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

7.4 Rechtswahl

Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und der CECAS bestimmt sich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Stand: 01. Januar 2009

 

 

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